Pflege- und Seniorenwohnen am Moorweg in Delmenhorst
Seniorenwohnen am Moorweg: Kurzinfo und Kontakt
| Offizieller Name: | Pflege- und Seniorenwohnen am Moorweg GmbH |
| Auch bekannt als: | Seniorenresidenz am Moorweg |
| Adresse: | Moorweg 5, 27753 Delmenhorst |
| Telefon: | 04221 9835 1100 |
| E-Mail: | info@moorweg.care |
| Webseite: | moorweg.care |
| Pflegeangebote: | Stationäre Pflege sowie nach aktuellen Verzeichniseinträgen Kurzzeit- und Verhinderungspflege |
| Weitere Wohnform: | Betreutes Wohnen wird in aktuellen Verzeichniseinträgen genannt |
| Kapazität: | Aktuelle Stelleninformationen nennen 77 Pflegebetten; freie Plätze und die derzeitige Kapazität sollten direkt bestätigt werden |
Kontakt und Ansprechpartner
Über die Einrichtung können Sie Informationen zu freien Pflegeplätzen, Leistungen, Kosten, Aufnahmevoraussetzungen und einer persönlichen Besichtigung anfragen.

- Name: Seniorenresidenz am Moorweg
- Adresse: Moorweg 5, 27753 Delmenhorst, Deutschland
- Bundesland: Niedersachsen
- Landkreis: Delmenhorst, Stadt
- Kategorie: Altenpflege
- Telefo: 4221 28594831
- Webseite: https://argentum-pflege.de/standorte/seniorenresidenz-am-moorweg-delmenhorst/
- Meinungen: 3,4 Sterne mit 10 Bewertungen
Pflegeangebote am Moorweg
Das Pflege- und Seniorenwohnen am Moorweg richtet sich an Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Erkrankung oder eines erhöhten Pflegebedarfs Unterstützung benötigen. Welche Versorgungsform geeignet ist, hängt von der persönlichen Situation, dem Pflegegrad und den aktuell verfügbaren Plätzen ab.
- Stationäre Pflege: Dauerhafte Versorgung in einer Pflegeeinrichtung.
- Grundpflege: Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Alltagsaktivitäten.
- Behandlungspflege: Durchführung ärztlich verordneter pflegerischer Maßnahmen.
- Aktivierende Pflege: Förderung der vorhandenen Fähigkeiten und der Selbstständigkeit.
- Soziale Betreuung: Einzel- und Gruppenangebote zur Gestaltung des Alltags.
- Kurzzeitpflege: Vorübergehender Aufenthalt, beispielsweise nach einer Krankenhausbehandlung.
- Verhinderungspflege: Zeitlich begrenzte Betreuung bei Ausfall oder Entlastung pflegender Angehöriger.
- Individuelle Prüfung: Die Aufnahme richtet sich nach Pflegebedarf und Versorgungsmöglichkeiten.
- Begrenzte Verfügbarkeit: Gewünschte Zeiträume sollten möglichst früh angefragt werden.
- Kostenklärung: Leistungen der Pflegekasse und persönliche Eigenanteile müssen vorab geprüft werden.
Stationäre Pflege
Stationäre Pflege kommt infrage, wenn die Versorgung in der eigenen Wohnung dauerhaft nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Bewohner erhalten Unterstützung entsprechend ihres festgestellten Pflegebedarfs und der mit der Einrichtung vereinbarten Leistungen.
Zu den typischen Aufgaben gehören pflegerische Unterstützung, Medikamentenversorgung nach ärztlicher Anordnung, Hilfe bei der Mobilität und Begleitung im Alltag. Die konkrete Pflegeplanung wird auf die gesundheitliche Situation und die vorhandenen Fähigkeiten des Bewohners abgestimmt.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Nach aktuellen Verzeichniseinträgen werden am Moorweg Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege angeboten. Diese Versorgungsformen können Angehörige entlasten und eine vorübergehende Betreuung sicherstellen.
- nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus,
- wenn die häusliche Versorgung kurzfristig noch nicht möglich ist,
- bei Urlaub oder Erkrankung einer Pflegeperson,
- zur zeitweisen Entlastung pflegender Angehöriger,
- bei einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustands.
Interessenten sollten den gewünschten Zeitraum, den Pflegegrad und besondere medizinische Anforderungen frühzeitig mitteilen. Eine Anfrage ist noch keine verbindliche Zusage.
Betreutes Wohnen am Moorweg
Aktuelle Verzeichniseinträge nennen neben dem stationären Pflegebereich auch Betreutes Wohnen. Diese Wohnform richtet sich grundsätzlich an ältere Menschen, die möglichst selbstständig leben möchten, aber Wert auf eine seniorengerechte Umgebung und bei Bedarf verfügbare Unterstützung legen.
Welche Wohnungen aktuell vorhanden sind, welche Grundleistungen im Vertrag enthalten sind und welche Pflege- oder Serviceleistungen zusätzlich gebucht werden können, sollte unmittelbar bei der Einrichtung erfragt werden.
Wohnen, Zimmer und Ausstattung
Aktuelle öffentliche Angaben zur genauen Zimmeraufteilung und Ausstattung sind nur eingeschränkt verfügbar. Interessenten sollten sich deshalb bei einer Besichtigung zeigen lassen, welche Zimmerformen angeboten werden und welche persönlichen Gegenstände mitgebracht werden können.
- Gibt es ausschließlich Einzelzimmer oder auch Doppelzimmer?
- Verfügt jedes Zimmer über ein eigenes Badezimmer?
- Können eigene Möbel, Bilder und Erinnerungsstücke mitgebracht werden?
- Gibt es Balkon, Terrasse oder einen direkten Zugang zum Außenbereich?
- Welche Anschlüsse für Telefon, Fernsehen und Internet sind vorhanden?
- Welche Hilfsmittel und Pflegebetten stellt die Einrichtung bereit?
- Wie sind Gemeinschaftsräume und Außenflächen gestaltet?
Alltagsbegleitung und soziale Betreuung
Aktuelle Stelleninformationen des Hauses nennen Betreuung und Aktivierung der Bewohner, Einzel- und Gruppenangebote sowie die Förderung sozialer Kontakte als Aufgaben der Alltagsbegleitung.
Welche Aktivitäten tatsächlich stattfinden, kann sich abhängig von Jahreszeit, Bewohnerinteressen und Organisation ändern. Bei einer Besichtigung sollten Angehörige nach dem aktuellen Wochenprogramm fragen.
- Bewegungs- und Mobilisationsangebote
- Gedächtnis- und Konzentrationsübungen
- Kreative Beschäftigung
- Musik, Singen oder Vorlesen
- Gemeinsame Veranstaltungen
- Einzelgespräche und persönliche Begleitung
- Unterstützung bei der Tagesstruktur
- Förderung vorhandener Fähigkeiten
- Begleitung bei sozialen Kontakten
- Abstimmung mit Pflege und sozialem Dienst
Kosten eines Pflegeplatzes
Die monatlichen Kosten eines stationären Pflegeplatzes setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Die genaue Höhe hängt vom Pflegegrad, den aktuellen Pflegesätzen, der Zimmerform und eventuell vereinbarten Zusatzleistungen ab.
| Kostenbestandteil | Erklärung |
|---|---|
| Pflegebedingte Aufwendungen | Kosten für Pflege und Betreuung. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen gesetzlich festgelegten Leistungsbetrag. |
| Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil | Verbleibender pflegebedingter Eigenanteil innerhalb der Einrichtung für Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5. |
| Unterkunft | Kosten für das Zimmer und die damit verbundenen Wohnleistungen. |
| Verpflegung | Kosten für Mahlzeiten und die tägliche Versorgung. |
| Investitionskosten | Anteilige Aufwendungen für Gebäude, Ausstattung und langfristige Investitionen. |
| Zusatzleistungen | Individuell vereinbarte Leistungen, die nicht in den regulären Entgelten enthalten sind. |
Die Pflegeversicherung übernimmt die Gesamtkosten eines Pflegeplatzes nicht vollständig. Bewohner müssen weiterhin Eigenanteile für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen.
Reichen Einkommen, Vermögen und Versicherungsleistungen nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Eine aktuelle schriftliche Kostenberechnung erhalten Interessenten direkt bei der Einrichtung.
Bewertungen und persönliche Erfahrungen
Onlinebewertungen können Hinweise auf Kommunikation, Organisation und persönliche Erfahrungen liefern. Sie ersetzen jedoch weder eine Hausbesichtigung noch eine fachliche Beurteilung der Pflegequalität.
Bewertungen und deren Durchschnittswerte können sich jederzeit verändern. Deshalb sollte die aktuelle Bewertung direkt auf der jeweiligen Plattform geprüft und nicht isoliert betrachtet werden.
- Wie aktuell sind die veröffentlichten Rezensionen?
- Stammen sie von Bewohnern, Angehörigen, Besuchern oder Beschäftigten?
- Werden konkrete Erfahrungen nachvollziehbar beschrieben?
- Wie reagiert die Einrichtung auf sachliche Kritik?
- Wiederholen sich bestimmte positive oder negative Themen?
Eine persönliche Besichtigung bietet die beste Möglichkeit, sich selbst einen Eindruck von Atmosphäre, Sauberkeit, Kommunikation, Zimmern und Gemeinschaftsbereichen zu verschaffen.
Lage und Anfahrt zum Moorweg
Die Einrichtung befindet sich im Moorweg 5, 27753 Delmenhorst. Die aktuelle Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mögliche Parkplätze sollten vor der Anreise über eine Fahrplan- oder Routenauskunft geprüft werden.
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Wie wird ein Pflegeplatz angefragt?
Der erste Schritt ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme mit der Einrichtung. Angehörige sollten möglichst früh Angaben zum Pflegegrad, zur aktuellen Versorgung und zum gewünschten Aufnahmetermin bereithalten.
- Einrichtung telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
- Pflegegrad und aktuellen Unterstützungsbedarf mitteilen.
- Gewünschte Versorgungsform nennen.
- Freie Plätze oder mögliche Warteliste erfragen.
- Aktuelle Kostenübersicht anfordern.
- Benötigte Unterlagen klären.
- Persönliche Besichtigung vereinbaren.
- Verbindliche Aufnahmebestätigung abwarten.
Mögliche Unterlagen für die Aufnahme
- Bescheid über den aktuellen Pflegegrad
- Krankenversichertenkarte
- Aktuelle Arzt- oder Entlassungsberichte
- Medikamentenplan
- Vorsorgevollmacht oder Betreuungsnachweis
- Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten
- Informationen zu Hilfsmitteln und besonderem Pflegebedarf
- Kostenzusage eines Sozialhilfeträgers, sofern erforderlich
Häufig gestellte Fragen zum Seniorenwohnen am Moorweg
Weitere Pflegeeinrichtungen in Delmenhorst
Auf altenheime.one finden Sie weitere Informationen zu Pflegeeinrichtungen in Delmenhorst sowie eine Übersicht der Pflegeheime in Niedersachsen.
Freien Pflegeplatz oder Besichtigung anfragen
Für Informationen zu stationärer Pflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Betreutem Wohnen oder aktuellen Kosten wenden Sie sich direkt an das Pflege- und Seniorenwohnen am Moorweg.
Pflege- und Seniorenwohnen am Moorweg GmbH
Moorweg 5, 27753 Delmenhorst
Telefon: 04221 9835 1100
E-Mail: info@moorweg.care
Transparenzhinweis: Diese Seite ist ein unabhängiger Informationsbeitrag und keine offizielle Veröffentlichung der Pflege- und Seniorenwohnen am Moorweg GmbH. Leistungen, Kapazitäten, Ansprechpartner, Kosten und freie Plätze können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die Einrichtung.







